Für die Akkreditierung als Berufsbildungsverantwortliche:r und für die Erteilung einer Bildungsbewilligung ist das Berufsbildungsamt deines Arbeitskantons zuständig. Die fachlichen Mindestanforderungen an Berufsbildner und Berufsbildnerinnen sind in der Bildungsverordnung des entsprechenden Ausbildungsberufes definiert.
Dazu gehören ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eine gleichwertige Qualifikation im Lehrgebiet sowie mindestens zwei Jahre berufliche Praxis im Lehrgebiet. Sind diese gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und ist der eidgenössisch anerkannte Berufsbildnerausweis vorhanden, so erteilt das Berufsbildungsamt des Arbeitskantons die Bewilligung. Weitere Auskünfte erhältst du beim zuständigen Berufsbildungsamt deines Arbeitskantons.
5 Tage à 8 Kursstunden, also insgesamt total 40 Kursstunden. Unsere Kurse finden meist über zwei Wochen verteilt oder als Block-Wochenkurs statt. Wir führen auch mehrmals im Jahr an unterschiedlichen Standorten Samstagskurse durch.
Die Inhalte richten sich nach der neusten Version der Rahmenlehrpläne für Berufsbildungsverantwortliche des SBFI (Version März 2025). Die detaillierte Übersicht der Lernziele findest du auf der jeweiligen Kursdurchführung.
Unsere Kurse kannst du aktuell in folgenden Kantonen besuchen:
AG, BE, NW, OW, SH, UR, ZH.
Da der Abschluss eidgenössisch anerkannt ist, kannst du den Berufsbildnerkurs in jedem Kanton besuchen.
Bei vollständigem Besuch des Kurses erhältst du am Ende den eidgenössisch anerkannten Ausweis für Berufsbildner:innen. Dieser ist in der ganzen Schweiz gültig.
CHF 890.– Kurskosten Kanton AG, BE, ZH (inkl. Unterlagen und Kursausweis).
CHF 790.- Kurskosten Schaffhausen (inkl. Unterlagen und Kursausweis).
CHF 740.– Kurskosten Kanton NW, OW, UR (inkl. Unterlagen und Kursausweis).
Das Handbuch enthält alle wichtigen Informationen rund um die Aufgaben der Berufsbildner:innen und kann in digitaler Version direkt hier heruntergeladen werden. Alternativ kannst du das Handbuch auch über den Shop des schweizerischen Dienstleistungszentrums Berufsbildung (SDBB) in physischer Form bestellen.
Kannst du bereits gleichwertige Bildungsleistungen nachweisen? Dann hast du die Möglichkeit, beim zuständigen Berufsbildungsamt eine Gleichwertigkeitsanerkennung oder eine Teildispensation (für einzelne Kurstage) zu beantragen. Das Adressverzeichnis aller Berufsbildungsämter findest du hier.
Der Kanton Aargau leistet einen Subventionsbeitrag von CHF 100.– pro Teilnehmer:in, sofern diese Person im Kanton wohnhaft ist.
Diese Kantone leisten einen Subventionsbeitrag von CHF 400.– pro Teilnehmer:in, sofern diese Person in einem der erwähnten Kantone arbeitet.
Der Kanton Schwyz leistet keine Subventionen an Berufsbildnerkurse anderer Kantone, jedoch Kursvergünstigungen für eigene Kurse. Für Teilnehmende mit Arbeitsort im Kanton Schwyz und mit der Auflage des Amtes für Berufsbildung Schwyz werden die Kurskosten komplett übernommen. Die übrigen Teilnehmenden bezahlen CHF 775.–. Die Kosten beinhalten auch die Verpflegung und das Schulungsmaterial.
Für Berufsbildner:innen, die im Kanton Schaffhausen arbeiten oder wohnen, subventioniert der Kanton den Berufsbildnerkurs mit CHF 200.-, sofern der Kurs im Kanton Schaffhausen absolviert wird.
Der Kanton Solothurn leistet einen Subventionsbeitrag von CHF 250.– pro Teilnehmer:in, sofern diese Person in einem Solothurner Lehrbetrieb arbeitet.
Der Berufsbildungsfonds des Kantons Zürich leistet einen Subventionsbeitrag von CHF 250.- pro Teilnehmer:in, sofern diese Person in diesem Kanton arbeitet.
Die Subvention gilt nur für Berufsbildnerkurse. Weiterbildungsseminare sind von der Subvention ausgeschlossen.